Hilfen für Selbstständige während der Corona-Pandemie

Die wenn nicht gute, so doch beruhigende Nachricht gleich hier: Auch Selbstständige und Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt.

Der weitere Text kann nur ein Anfang sein. Um hier richtig wirksam werden zu können, brauchen wir Eure Mithilfe. Bitte nehmt an der Umfrage zur Auswirkung des »Corona-Shutdowns« auf Eure Geschäftstätigkeit teil.

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Auswirkungen des Corona-Virus auf die Kultur- und Kreativwirtschaft

Abgesagte Messen, Festivals und Konzerte: Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist wirtschaftlich erheblich von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen. Die bisher von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen greifen gerade für Freiberufler*innen jedoch nicht. Wir sammeln deshalb bundesweit Rückmeldungen von Selbstständigen und Unternehmen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen.

Ihr habt Auftragsausfälle oder kennt betroffene Kollegen? Dann gebt uns jetzt Rückmeldung und teilt den Link:
http://bit.ly/corona-kreativwirtschaft

Die Kurzumfrage dauert max. 4 Minuten. Wir sprechen mit den Ergebnissen gezielt Politiker aus den Ländern und dem Bund an. Die Umfrage ist bis 31.03. online. Wir arbeiten parallel schon an Handlungsempfehlungen, um diese dann Anfang April den entsprechenden Stellen übermitteln zu können.

Nun aber doch noch ein paar erste Hinweise zu den Möglichkeiten für Freiberufler und Selbstständige in der Corona-Krise:

Verdienstausfall kompensieren

Wer auf Grund des Coronavirus behördlich unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landesgesundheitsämter eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Bei einer Existenzgefährdung können Mehraufwendungen beantragt werden. Wer als Selbständige/r nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert seid, hat Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang. Der Anspruch ist innerhalb von drei Monaten geltend zu machen.

AUSSETZUNG UND HERABSETZUNG VON STEUERZAHLUNGEN

Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bitte wendet Euch direkt telefonisch an das für Euch zuständige Finanzamt. Wir haben aus dem Netzwerk Rückmeldungen, dass die Finanzämter sehr verständnisvoll und unbürokratisch reagieren und Ihr die Vorauszahlungen telefonisch minimieren oder sogar aussetzen könnt.

KURZARBEITERGELD

Unternehmen mit mindestens einem/r MitarbeiterIn können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den ArbeitgeberInnen sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. ArbeitgeberInnen können Kurzarbeitergeld beantragen, mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft MitarbeiterInnen zu halten. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Wir weisen darauf hin, dass der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen die Entschädigung an seine Beschäftigten auszahlt. Er hat dann gegenüber seinem Bundesland einen Erstattungsanspruch.

SOFORTHILFEN

Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können InhaberInnen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL.

AUSFALLHONORARE

Ob Ihr vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommt, hängt von Euren individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achtet beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Habt Ihr in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, habt Ihr zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

FÖRDERMITTEL FÜR LAUFENDE PROJEKTE

Ihr setzt gerade mit Hilfe von Fördermitteln ein Projekt um und müsst Veranstaltungen und/oder Reisen absagen? Wie sich das auf die Abrechnung der Fördermittel auswirkt, dazu gibt keine allgemeingültig Regelung. Wir gehen davon aus, dass die fördernden Stellen die Projektträger in Kürze individuell informieren werden. Zahlreiche Verbände setzen sich aktuell dafür ein, dass die aktuelle Situation sich nicht negativ auf die Zuwendungsempfänger und die beteiligten Kultur- und Kreativschaffenden auswirkt.

Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorar von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Aktuell sind im Gespräch Maßnahmen der Künstlersozialkasse und auch die Bundesbeauftragte für Kultur- und Medien hat Unterstützung angekündigt. Außerdem sammelt eine Petition momentan Unterschriften für Hilfen für FreiberuflerInnen und KünstlerInnen während des »Corona-Shutdowns«. Wir informieren Euch sofort, sobald es weitere Hilfen geben sollte.

Bei Angestellten zahlt demnach in der Regel der Arbeitgeber weiter. Der wiederum kann sich das Geld im Nachhinein von den Behörden erstatten lassen. Aber laut SWR gehen auch Selbstständige und Freiberufler nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.

WAS WIR MOMENTAN TUN

Wir sind in engem Kontakt mit dem Deutschen Kulturrat und der BAGSV und haben auf der Grundlage der Rückmeldungen von Selbständigen und Unternehmen eine erste Einschätzung zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Kultur- und Kreativwirtschaft bei den entsprechenden Stellen abgegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind und danken Kreatives Sachsen für die Umfrage und jede weitere unkomplizierte Unterstützung.

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